Wanddurchführung für Abgasanlagen durch Wände mit Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
Bei der Durchführung von Verbindungsstücken zu Schornsteinen und Abgasleitungen durch Wände mit Bauteilen aus brennbaren Baustoffen sind Mindestabstände zu diesen brennbaren Baustoffen einzuhalten. In z.B. der Muster-Feuerungsverordnung ist dieser Abstand mit mindestens 20 cm festgelegt. Diese Forderung führt in der praktischen Anwendung oft zu Problemen, da die Wände unterschiedliche Stärken aufweisen.Auch hierbei ist Kamin Schmid Ihr Spezialist für Brandschutzdurchführungen. Wir beraten Sie gerne im Sinne Ihrer Sicherheit und der dabei zu beachtenden Vorschriften.